Meine Dienstleistungen

Ob bei bestehenden Beschwerden oder zur Vorbeugung - ich begleiten Sie mit maßgeschneiderter Ernährungstherapie.

Ernährungstherapie nach §43 SGB V

Preise auf Anfrage

Liegt bei Ihnen eine ernährungsmitbedingte Erkrankung vor, kann eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie nach §43 SGB V erfolgen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten - vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor.

Eine Ernährungstherapie kann beispielsweise bei folgenden Erkrankungen sinnvoll sein:

  • Adipositas / Übergewicht

  • Bariatrische Chirurgie (Magenverkleinerung) – Vorbereitung und Nachsorge

  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa)

  • Diabetes mellitus

  • Fettstoffwechselstörungen (z. B. Hypercholesterinämie)

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck)

  • Hyperurikämie, Gicht, Rheuma

  • Krebserkrankungen

  • Magen-, Darm-, Bauchspeicheldrüsen- und Lebererkrankungen

  • Metabolisches Syndrom

  • Nahrungsmittelallergien (z. B. Kuhmilcheiweiß-, Hühnereieiweißallergie)

  • Osteoporose

  • Reizdarmsyndrom

  • Untergewicht, Mangelernährung

  • Zöliakie, Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption

  • oder bei weiteren Erkrankungen - kann eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie §43 SGB V erfolgen.

Was bedeutet das für Sie?

Zuallererst benötigen Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese dient als Grundlage für die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.

Tipp: Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse benötigen, können Sie ganz einfach unter den Downloads meiner Website herunterladen.