Meine Dienstleistungen
Ob bei bestehenden Beschwerden oder zur Vorbeugung - ich begleiten Sie mit maßgeschneiderter Ernährungstherapie.
Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Preise auf Anfrage
Liegt bei Ihnen eine ernährungsmitbedingte Erkrankung vor, kann eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie nach §43 SGB V erfolgen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten - vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor.
Eine Ernährungstherapie kann beispielsweise bei folgenden Erkrankungen sinnvoll sein:
Adipositas / Übergewicht
Bariatrische Chirurgie (Magenverkleinerung) – Vorbereitung und Nachsorge
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa)
Diabetes mellitus
Fettstoffwechselstörungen (z. B. Hypercholesterinämie)
Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck)
Hyperurikämie, Gicht, Rheuma
Magen-, Darm-, Bauchspeicheldrüsen- und Lebererkrankungen
Metabolisches Syndrom
Nahrungsmittelallergien (z. B. Kuhmilcheiweiß-, Hühnereieiweißallergie)
Osteoporose
Reizdarmsyndrom
Untergewicht, Mangelernährung
Zöliakie, Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption
oder bei weiteren Erkrankungen - kann eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie §43 SGB V erfolgen.
Was bedeutet das für Sie?
Zuallererst benötigen Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese dient als Grundlage für die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.
Tipp: Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse benötigen, können Sie ganz einfach unter den Downloads meiner Website herunterladen.